Werbung

Forum Militärische Luftfahrt (FML)
Das Forum dient der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen im Bereich der militärischen Luftfahrt.
DBwV
Deutscher Bundeswehrverband
VBSK
Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr e.V.
JetBlue UG
Seminare für Luftfahrtpersonal
FS-Technik Drucken E-Mail
Erlaubnisscheine und Berechtigungen vor der Einführung ?!? Aber wann?

Bereits mit der Inkraftsetzung der BesAnMilFS 4-100 wurde der feste Wille der militärischen Führung zur Einführung von Erlaubnissen und Berechtigungen für das FS-Technische Personal der Bundeswehr dokumentiert. Gewartet haben wir Techniker schon sehr lange darauf und es schien, dass es immer wieder Zweifler und Zauderer gibt, die den entscheidenden letzten Schritt aus Sorge vor einer Verbindung mit der Forderung nach einer geänderten Zulagenregelung verhindert haben. Doch eine solche Vermutung wird der Sache nicht gerecht.

Gemäß den Vorbemerkungen der oben zitierten Vorschrift ist das „Erlaubnis- und Berechtigungswesen“ beim FS-Technischen Personal grundsätzlich bereits eingeführt. Da jedoch erst in den entsprechenden Teilen der BesAnMilFS 5-100 alle Einzelheiten erlassen werden, hat sich die eigentliche Einführung und Verteilung der „Papiere“ so wie die kurzfristige Umsetzung aller Einzelheiten verzögert. Bei allem Verständnis für die aufkeimende Ungeduld der FS-Techniker darf man aber nicht vergessen, in welchem Maße beim Erstellen dieser Vorschrift die Zuarbeit aus anderen Bereichen notwendig war und noch immer ist. So müssen z.B. für nahezu alle FS-Technischen Einrichtungen Ausbildungspläne zum Erwerb von Berechtigungen sowohl in allgemeiner Art als auch ortsbezogen, erarbeitet, gesammelt, bewertet, mitgezeichnet, überarbeitet, …………verbreitet und umgesetzt werden. Bei der derzeitigen Personallage in den zuständigen Ämtern und Kommandobehörden ein nicht immer leichtes Unterfangen. 

In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass die hier tätigen Stellen gleichzeitig von der Änderung der Soldaten Laufbahnverordnung (SLV)  §16 „überrollt“ wurden. Auch hier musste viel Zeit investiert werden, um den Vorgaben der Gesetzgeber gerecht zu werden. Es ist nicht gerade einfach, bestehende, in sich abgestimmte Lehr- und Ausbildungspläne in kürzestem Zeitraster so gravierend zu ändern und gleichzeitig einem Auftrag gerecht zu werden, der die Forderung nach Änderung und gleichzeitiger Verbesserung der Ausbildung zum Inhalt hat.

Sicher ist jedoch: jeder FS-Techniker erhält seinen Erlaubnisschein und die von ihm erworbenen Berechtigungen. Dabei werden die Erlaubnisscheine grundsätzlich durch lehrgangsgebundene Ausbildung und die Berechtigungen in einer ortsbezogenen Ausbildung am Arbeitsplatz (AAP) am Einsatzort erworben. Während die Erlaubnisscheine durch das AFSBw ausgestellt werden und nur in Einzelfällen ihre Gültigkeit verlieren, werden die Berechtigungen in der FS-Akte des FS-Technikers nachgewiesen und müssen generell durch ständiges Arbeiten an der FS-Technischen Anlage erhalten werden.
Dabei ist für die Berechtigung eine Gültigkeitsdauer von 24 Monate vorgesehen und wird im Regelfall um weitere 24 Monate verlängert, wenn eine eigenverantwortliche Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum nachgewiesen wird und keine anderen, in der BesAnMilFS 5-100 aufgeführten, Gründe dagegen sprechen. Dazu zählt auch der bereits seit einigen Jahren notwendige Gesundheitsnachweis.

Ob sich nun aus der Einführung der Berechtigungen und Erlaubnisse die vom BMFD seit Jahren geforderte Änderung der Zulagenregelung ableiten lässt, liegt nicht im Ermessen der Verfasser dieser Vorschriften. Diejenigen, die diese Vorschriften in Kraft setzen sind aufgerufen, ihren schwärmenden Worten wie „notwendige Qualitätssicherung“, „herausragende Wichtigkeit für die Flugsicherheit“, „Unverzichtbarkeit der FS-Techniker“ usw. Taten der Unterstützung bei entscheidender Stelle folgen zu lassen.