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FlugverkehrskontrolldienstDer Flugverkehrskontrolle in der örtlichen Militärischen Flugsicherung gliedert sich in Platz- und Anflugkontrolldienst. Beide Kontrollstellen arbeiten Hand in Hand. Die dort beschäftigten Flugverkehrskontrollleiter verfügen über alle notwendigen Erlaubnisscheine sowie platzspezifischen Berechtigungen, um auf beiden Kontrollstellen arbeiten zu können. Dies fördert das notwendige Verständnis und das Hintergrundwissen für die jeweils andere Dienststelle, denn beide können nur gemeinsam wirkungsvoll arbeiten. Voraussetzungen für das verantwortungsvolle Berufsbild des Flugverkehrskontrollleiter sind u.a. die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, Flexibilität und Ideenreichtum, (Mehrfach-) Belastbarkeit, räumliches Vorstellungsvermögen und jährlich nachzuweisende körperliche Fitness bzw. Gesundheit. In diesem Arbeitsumfeld ist Englisch die beherrschende Sprache, denn dies ist die internationale Flugsicherungs-sprache nach ICAO (International Civil Aviation Organisation). Die Platzkontrollstelle (TWR, englisch: Tower) ist das für jeden Flugplatz markante Gebäude. Auf einem TWR arbeiten die Flugverkehrskontrollleiter, die für die Kontrolle des Bodenrollverkehrs (Luft- und Kraftfahrzeuge) und für den an- und abfliegenden Flugverkehr verantwortlich sind. Teamgeist, gegenseitiges Vertrauen und professionelle Zusammenarbeit prägen hier, wie auf allen anderen Flugsicherungsdienststellen, den Arbeitsstil, der für den geordneten, sicheren und flüssigen Ablauf des Verkehrs auf dem Flugplatz und in der Kontrollzone sorgt. Um auch bei schlechten Wetterbedingungen nach Instrumentenflugregeln auf dem gewünschten Flugplatz anzukommen und sicher zu landen, bedarf es einer Radaranflugkontrollstelle (APP, englisch: Approach). Die Aufgabe dieser Flugsicherungsstelle ist bereits aus dem Namen ersichtlich. Sie hat u.a. die Aufgabe abfliegende Flugzeuge auf veröffentlichten Abflugstrecken zu überwachen bzw. zu führen. Desweiteren anfliegende Flugzeuge durch Kurs- (Vectoring) und Höhenanweisungen bei Anflugverfahren mittels Radar zu unterstützen oder Cockpit- bzw. Navigationsanlagen-gestützte Anflüge (TACAN, ILS, GPS etc) zu überwachen und ggfs. korrigierend einzugreifen. Dazu stehen dem Flugverkehrskontrollleiter auf Militärflugplätzen das Flugplatzrundsuchradar ASR (Aerodrome Surveillance Radar) und das Präzisionsanflugradar PAR (Precision Approach Radar) zur Verfügung. Diese unterschiedlichen Arbeitsplätze werden an der Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr bei der Technischen Schule der Luftwaffe1 in Kaufbeuren im Lehrgang MilFVK ausgebildet. Die Ausbildung ist in 3 Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt (ca.18 Wochen) werden dem / der Lehrgangsteilnehmer / in die theoretischen Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben als Flugverkehrskontrolloffizier an einem Flugplatz der Bundeswehr auszuüben. Nach den Lehrfächern 1 bis 4 werden Erfolgskontrollen geschrieben, die dem / der Lehrgangsteilnehmer/-in einen Anhalt über den aktuellen Kenntnisstand geben sollen. Am Ende des Theorielehrgangs wird eine schriftliche Abschlussprüfung abgelegt. Diese gliedert sich in die zwei Aufgabenbereiche Fragenteil, der frei beantwortet wird und eine Lage, bei der aus Vorschriften Lösungen erarbeitet werden, um gestellte Problemfelder zu lösen. Das Bestehen dieser theoretischen Prüfung ist Voraussetzung um in die praktische Ausbildung vorzurücken. Sie kann einmal wiederholt werden. Die praktische Ausbildung ist in die Bereiche Tower (ADI) und Radar (APS) unterteilt. Die Verteilung der Lehrgangsteilnehmer / -innen in die jeweilige praktische Ausbildung erfolgt nach bestandener theoretischer Abschlussprüfung. Für die Ausbildung stehen leistungsfähige Simulatoren für eine praxisnahe Ausbildung zur Verfügung. Sie ist in Stufen- und Phasen gegliedert, in denen individuelle Lerninhalte vermittelt werden. Nach einer vorgegebenen Anzahl von Übungen die jeweils individuell von Lehroffizieren beurteilt werden, wird nach jeder Stufe bzw. Phase ein Bericht erstellt, in dem der Lehrgangsteilnehmer / -in eine Übersicht seiner / ihrer Leistungsfähigkeit bekommt. Sollte in einem Phasenbericht das geforderte Leistungsprofil nicht nachgewiesen werden, wird von einem neutralen Untersuchungsausschuss die weitere Vorgehensweise festgelegt. Werden die geforderten Leistungen erbracht, steht am Ende des praktischen Lehrgangs eine praktische Abschlussprüfung, in der die vorher gelehrten Inhalte auszugsweise dargestellt und abgefordert werden. Auch hier ist bei Nichtbestehen eine einmalige Wiederholung möglich. Mit bestandener Prüfung erhält der / die Lehrgangsteilnehmer /-in eine Schülererlaubnis, die 12 Monate gültig ist und zu einer Ausbildung am Arbeitsplatz (AAP/OJT= On the Job Training) an einem Flugplatz der Bundeswehr berechtigt. Nach dieser bestandenen AAP (ca. 6 Monate) wird der verbliebene Teil der Ausbildung (ADI/APS) mit dem oben beschriebenen Ablauf (ohne Theorielehrgang), wiederum in Kaufbeuren, absolviert. Derzeit laufen in Kaufbeuren 2 Theorielehrgänge mit insgesamt 35 Teilnehmern, sowie ein ADI bzw. APS Kurs. Flugberatung (AIS)Ebenfalls auf allen kontrollierten militärischen Plätzen anzutreffen ist die Flugberatung (AIS = Aeronautical Information Service). Hier werden die Luftfahrzeugbesatzungen im Rahmen einer Flugberatung mit allen notwendigen aeronautischen Daten und Informationen versorgt, die sie für eine sichere Durchführung ihres Fluges benötigen. Dazu werden neben schriftlichen und digitalen Luftfahrtveröffentlichungen auch Nachrichten für Luftfahrer NOTAM (Notice To AirMen) über kurzfristige und temporäre Informationen und Navigationswarnungen dem Luftfahrzeugführer zur Kenntnis gegeben, gesammelt, ausgewertet und bedarfsgerecht aufbereitet. Das Aufnehmen von Flugplänen, prüfen auf Plausibilität, Weitergabe und Verteilung dieser Flugpläne sowie das Aufnehmen von Start- und Landemeldungen zählen mit zu ihrer Hauptaufgabe. FlugsicherungstechnikDie Flugsicherungstechnik zeichnet sich verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung und regelmäßige Wartung aller technischer Anlagen und Systeme der Flugsicherung. Dazu gehören neben Radar und Funkanlagen auch Bodennavigationsanlagen, Fernmeldeanlagen und Datenverarbeitungssysteme. Bei auftretenden Fehlern oder durch das Flugsicherungspersonal gemeldeten Störungen werden diese so schnell wie möglich behoben und die Anlagen instand gesetzt. Die Flugsicherungstechnik muss darüber hinaus in der Lage sein, im Einsatz verlegbare Flugsicherungsanlagen aufzubauen, einsatzbereit zu machen und technisch zu betreuen. |

