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| Flugverkehrslenkung und - überwachung |
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Flugverkehrslenkung und -überwachungDas unter allen Umständen einzuhaltende Sicherheitskriterium ist die Staffelung (englisch separation) und die Trennung (Segregation) des Flugverkehrs - horizontal, vertikal und zeitlich. Genau festgelegte Mindestsicherheitsabstände zwischen Flugzeugen in der Luft und am Boden dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Festgelegte Abstände sind dann nicht erforderlich, wenn die Staffelung unter bestimmtem Bedingungen an den verantwortlichen Piloten delegiert werden, der dann den erforderlichen Sicherheitsabstand nach Sicht selbstständig einhält. Um die Staffelung sicherzustellen, werden die Flugzeuge in ihrer Bewegung gelenkt: Steuerkurse, Flughöhe und -strecken sowie Geschwindigkeiten werden zugewiesen. Bei Bedarf oder auf Wunsch werden Piloten außerdem navigatorisch unterstützt, Daten von Flughäfen, Wetterinformation uvm. an die Piloten weitergegeben. MaßnahmenDie Flugsicherung schützt die Luftfahrzeuge vor möglichen Gefahren und zu nahen Begegnungen durch folgende Maßnahmen:
Dazu gehören:
Die Veröffentlichungen der Ausrichtungen von Start- und Landebahnen (RWY) und Airways, die Radials der VOR-Funkfeuer, die Angabe von Steuerkursen und Windrichtungen erfolgt dabei jeweils missweisend, d.h. auf den magnetischen Nordpol bezogen. Der eigentliche Flugverkehrskontrolldienst (ATC, Air Traffic Control Service) wird nur im kontrollierten Luftraum ausgeübt. Kontrolliert werden alle Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) operieren. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) werden nur in bestimmten definierten Lufträumen kontrolliert. |

