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Forum Militärische Luftfahrt (FML)
Das Forum dient der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen im Bereich der militärischen Luftfahrt.
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Historisches

Die Ursprünge der Flugsicherung in Deutschland reichen bis in das Jahr 1910 zurück, als der Luftfahrer-Warndienst entstand, um Flugzeugpiloten auf telegraphischem Wege mit meteorologischen und Peilinformationen zu versorgen. Die hauptsächlich durch die auf den Flughäfen befindlichen Funkstellen ausgeübte Flugsicherung wurde im Jahre 1927 in der durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 23. Juli 1927 (Reichsgesetzblatt I S. 237) errichteten „Zentralstelle für Flugsicherung“ zusammengefasst. Die Zentralstelle für Flugsicherung, die dem Reichsverkehrsministerium nachgeordnet war, wurde im Februar 1933 in das Reichsamt für Flugsicherung umgewandelt und dem Reichskommissar für die Luftfahrt unterstellt. Die Rechtsgrundlage hierfür wurde nachträglich durch das Gesetz über die Reichsluftfahrtverwaltung vom 15. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1077) geschaffen. Im November 1934 wurde das Reichsamt für Flugsicherung in das Reichsamt für Wetterdienst umgewandelt und die Flugsicherung in das Reichsluftfahrtministerium eingegliedert. Von dem Zeitpunkt an lag die Leitung der Reichsflugsicherung bei dem „Amt für zivile Luftfahrt“ des Reichsluftfahrtministeriums. Das Reichsflugsicherungsnetz bildete einen Teil der europäischen Flugsicherungsorganisation. Sämtliche Systeme und Betriebsverfahren des Flugsicherungsdienstes wiesen weitgehende Einheitlichkeit auf. Die Internationale Fernmeldebetriebsordnung (I.B.O.) sowie die danach aufgestellte Fernmeldebetriebsordnung (F.B.O.) waren die Grundlage für den Flugsicherungsbetriebsdienst.

Nach 1945 schufen die Alliierten für den allmählich über Deutschland neu entstehenden ausländischen Luftverkehr eigene Flugsicherungsdienste. Mit dem Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 (BFS-Gesetz) wurde die rechtliche und verwaltungsmäßige Grundlage für die Übernahme der alliierten Flugsicherungsdienste durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Damit ging die Flugsicherung in die Hände der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) über. Eine ähnliche Entwicklung fand in der DDR statt, wo die zivilen Flugsicherungsdienste durch einen Unternehmensteil der staatlichen Interflug vorgehalten wurden. Mit dem Einigungsvertrag ging die DDR-Flugsicherung 1990 in die BFS über. Die Verantwortung für die von den Alliierten bis zum 3. Oktober 1990 in den Berliner Luftkorridoren und über Berlin ausgeübten Flugsicherungsdienste ging am selben Tag auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die alliierten Stellen haben auf vertraglicher Basis die Aufgaben unter Aufsicht der BFS weiter durchgeführt, bis die BFS bzw. DFS die Aufgaben mit eigenen Einrichtungen und eigenem Personal wahrnehmen konnte.

Mit dem Bund als alleinigem Eigentümer wurde 1992 die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegründet. Zum 1. Januar 1993 wurden die Einrichtungen der BFS auf die DFS übertragen, das BFS-Personal wurde von der DFS übernommen und die DFS wurde mit der Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben beliehen. Das BFS-Gesetz wurde zum 1. Januar 1993 aufgehoben und durch Regelungen im Luftverkehrsgesetz (insbesondere §§ 27c, 27d und 31b LuftVG) ersetzt. Die Deutsche Flugsicherung feierte 2003/04 ein Doppeljubiläum: 50 Jahre Flugsicherung in Deutschland und 10 Jahre DFS, die 1993 aus der BFS hervorgegangen war.