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Einführung "Superwachleiter" vor 9 Monaten, 2 Wochen
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Hallo Kameraden,
immer wieder hört man in letzter Zeit, dass das Amt an der Änderung der Wachleiterfunktion arbeitet. Wie in der Überörtlichen soll es angeblich pro Schicht (irgendwo in einem Büro?)nur noch einen Wachleiter geben, der für Tower+Radar+Flugberatung zuständig ist.
Sicher gibt es Plätze in der Bw, an denen kaum noch geflogen wird und wo man pro Schicht und Dienststelle nicht grundsätzlich immer einen Wachleiter vorhalten muß.
Aber es gibt auch noch andere Plätze. Grundsätzlich ist die örtliche FS mit der überörtlichen nicht zu vergleichen. Bei GAT kann ich Wochen im voraus planen und entsprechend die Schichten einplanen. Bei OAT, und Bw-Flugbetrieb besteht fast ausschließlich aus OAT, kann ich das nicht.
Ich sehe diese Entwicklung mehr als Kritisch. In meinen Augen ist diese Planung ein Schritt in die falsche Richtung, die zu einer Reduzierung der Flugsicherheit führt.
Leider hört man in unserem Bereich nur Gerüchte (Führungspolitik durch Dummhaltung??. Meiner Meinung nach sollte man frühzeitig auf Probleme hinweisen, nicht nur beim Amt, denn dort zeigte man sich schon in der Vergangenheit Beratungsresitent, sondern beim General Flugsicherheit. Dieser vertritt an erster Stelle die Interessen der Piloten und das Hauptinteresse heißt: keine Flugunfälle.
Wlche Interessen das Amt vertritt, kann ich nicht immer sofort erkennen. Liegt sicher an mir und einen beschränkten Horizont...
Ich hätte gerne eure Meinung zu diesem Thema, bzw., falls ihr welche habt, nähere Informationen zu den geplanten Änderungen.
Ich verbleibe mit der Hoffnung auf flugunfallfreie Zeit ( mindestens bis zur Pensionierung).
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Aw: Einführung "Superwachleiter" vor 9 Monaten, 1 Woche
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Was ist eigentlich aus der Funktion 'Wachleiter' geworden ???
Dass die Bundeswehrflugsicherung die zivile deutsche Flugsicherung in einigen Punkten imitiert hat, muss zunächst nicht per se ungünstig sein. Das Rad muss ja auch nicht immer wieder neu erfunden werden. Es ist daher durchaus zu begrüßen, wenn sich die Bundeswehr weniger häufig auf Ausnahmemöglichkeiten, etwa nach § 30 Luftverkehrsgesetz, beruft. Mit der Funktion "Watchsupervisor" klappt dieses Imitieren aber wohl nicht so richtig, selbst wenn man seitens der Bundeswehr neue 'deutsche' Begriffe prägen sollte, wie etwa 'Team-Manager'.
Das Problem liegt sicherlich in der Art und Weise der Übersetzung des Wortes 'supervision'. Übersetzt man es als 'Beaufsichtigung bzw. Kontrolle' oder als 'Steuerung bzw. Leitung'?
Nach alter Art wurde der erfahrenste - möglicherweise der beste - Lotse einer Schicht zum 'Watchsupervisor' ernannt. Diese Person war selbst dann noch eiskalt, wenn 'die Luft brannte'. Wochen vorher spürte sie, wenn einem Controller die Kontrolle zu entgleiten drohte und übernahm rechtzeitig selbst die Position oder stand mit Rat hilfreich zur Seite. In der Freizeit übersprang sie Hochhäuser und sprach zu Gott. Von dieser begnadeten Spezies gab es auf jeder Schicht ein Exemplar. Und die Welt war in Ordnung.
Bedauerlicherweise sorgte ein selbstgeschaffener Feind dafür, dass diese Welt nicht in Ordnung blieb. Dieser Feind hatte und hat einen Namen: STAN-Verhandlung. Bei diesen Verhandlungen wird erst einmal unterstellt, zur Erfüllung der Aufgabe sei viel zu viel Personal eingesetzt. Danach kommt das große Feilschen mit Krankheits- und Abwesenheitsfaktoren, um Öffnungszeiten usw. und führt mit bekannten und bewährten Rechentricks zur Verringerung des Personals. So betrachtete man dereinst nicht mehr allein eine Schicht, sondern den ganzen Bereich 'Tower' oder 'Approach' - und schon hatte man eine Kontrollperson eingespart. Und der Eingeweihte weiß, eine weitere Reduzierung funktioniert mit einer gemeinsamen Betrachtung beider Dienststellen. Ein Wachleiter für den gesamten 'Tower'- bzw. 'Approachbereich' kann natürlich die "Beaufsichtigung" nicht mehr wahrnehmen, sondern allenfalls "Leitungs- oder Steuerungsaufgaben" übernehmen. Noch problematischer wird es bei einem "Superwachleiter", der für alle Flugsicherungsdienststellen eines Verbandes zuständig wäre. Die ursprünglich gewollte Funktion ist nicht mehr gegeben. Man hat sich also - vielleicht ungewollt - an dieser Stelle der DFS-Position angenähert. Eine vergleichbare Person bei der DFS könnte aufgrund der Vielzahl von Zulassungen überhaupt nicht mehr direkt ins Verkehrsgeschehen eingreifen; es wäre aus vielerlei Gründen auch weder gewollt noch statthaft.
Planbarer (GAT) und nichtplanbarer (OAT) Luftverkehr ist also nicht so entscheidend, vielmehr geht es darum, dass der zivile Wachleiter, Chief of Section oder wie diese Person auch immer heißen mag, neben anderen Aufgaben eine ganz besondere durchführt: Personalführung - mit allem was dazugehört. Dies wird bei einem militärischen Wachleiter niemals so sein! Denn dieser liefert allenfalls Beurteilungsbeiträge für den jeweiligen Disziplinarvorgesetzen. Hier wird also überdeutlich, dass ein militärischer und ein ziviler Wachleiter heute nicht mehr vergleichbar sind.
Die Bundeswehrführung macht also mal wieder einen halbherzigen Schritt. Die Positiva (weniger Personal, dadurch weniger Geldansatz) sollen mitgenommen werden, der zweite Schritt, den die DFS getan hat, kann aus genannten Gründen nicht vollzogen werden. Man will also bei den großen Kindern im Sandkasten mitspielen, ohne aber das geeignete Schüppchen zu besitzen.
Die Bundeswehr sollte sich folglich zunächst überlegen, was sie überhaupt will: einen Wachleiter (der diesen Namen verdient), jemanden der Grundkurse in Betriebswirtschaftslehre und Personalführung vorweisen kann oder einen "Schwarzen Peter", dem man gegebenenfalls alle Schuld zuweisen kann. (Schriftstücke dieser Art beginnen stets mit: "Sie als erfahrener Wachleiter hätten wissen müssen …)
Und wirklich Sinn macht alles sowieso nur, wenn mit der Funktion "Wachleiter" irgendeine Förderung verbunden ist, entweder in Form einer Beförderung oder eine Wachleiterzulage. Nur schöne Worte werden zukünftig nicht mehr reichen!
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Letzte Änderung: 06.12.2009 00:06 von vossloh.
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Aw: Einführung "Superwachleiter" vor 9 Monaten, 1 Woche
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Hallo Kameraden!
Meiner Meinung legt sich unsere Führung mit der Einführung eines Superwachleiters ein Kuckucksei ins Nest.  Da wir aus Personalmangel mittlerweile ständig Arbeitspositionen zusammenlegen müssen, ist auch der Wachleiter davon betroffen und übernimmt zusätzlich eine Kontrollposition. Ein Trend, der eine Gradwanderung bedeutet, aber bisher gibt es von unserer Führung keine Alternative und die Schließung von Arbeitspositionen oder einer ganzen Dienststelle wird (noch) nicht tolleriert!  Wenn aber bei einer absoluten Minimum-Besetzung von 2 Lotsen auf dem Tower und 3 Lotsen bei Radar keiner mehr Wachleiter wäre, ist ein zusätzlicher Controller als Superwachleiter abzustellen. Dies würde zusätzliches Personal erfordern (welches nicht vorhanden ist) oder die reele Schließung von Arbeitspositionen.  Diese Minimum-Besetzung wird bei uns ab Mitte kommenden Jahres Standard sein.
Von Interesse dürfte auch sein, ob dieser Superwachleiter ständig vor Ort sein muss, d.h.: Frühschicht, Spätschicht, Bereitschaft, Nachtschicht oder QRA, etc. Ist er auch im Einsatz notwendig? Da meines Wissens die Ausnahmegenehmigung "Wachleiter" im kommenden Jahr ausläuft, wird die weitere Entwicklung mehr als spannend werden!
Torsten
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