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Berlin im Dezember 2009
Leitantrag
Die Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes hat den Leitantrag des Bundesvorsitzenden des DBwV zur Sicherheits- und Gesellschaftspolitik - Themenschwerpunkt örtliche militärische Flugsicherung beschlossen.
In enger Zusammenarbeit mit den Gremien des BMFD war bereits im vergangenen Jahr ein neuer Antrag zu dieser Thematik formuliert worden. Über den Landesverband Süd wurde der Antrag dann in die Beratungen der 18. Haupversammlung des DBwV eingebracht. Der bis Dezember 2009 gültige Leitantrag des Bundesvorsitzenden des DBwV zur Sicherheits- und Gesellschaftspolitik wurde wie folgt geändert:
Organisation der örtlichen militärischen Flugsicherung:
- Für die „örtliche“ militärische Flugsicherung sind unverzüglich neue Strukturen zu schaffen, die einen weiteren Qualitätsverlust verhindern. Hierzu muss auch die „Gesamtintegration der militärischen Flugsicherungsdienste“ in eine zivile Struktur vorurteilsfrei betrachtet werden.
Nach Aufgabe der "überörtlichen Flugsicherung" durch die Bundeswehr muss dies durch einen klaren Schnitt erfolgen. Die bei der Deutschen Flugsicherung GmbH beschäftigten beurlaubten Fluglotsen der Bundeswehr müssen in ihrer Gesamtheit von dieser Firma übernommen werden. Sie sind in die Altersvorsorge der DFS aufzunehmen. Vergleichbares kann auf Wunsch der Betroffenen auch für den Rest der beurlaubten Soldaten vereinbart werden. Sofern diese Soldaten eine Übernahme nicht wünschen, sind sie zur Bundeswehr zurückzuführen und ggf. als Soldaten ohne Beurlaubungsstatus in die DFS zu entsenden.
- Der Begriff "Flugsicherung" muss weiterhin als Dienstleistungspaket bestehend aus FS Betriebsdienst und FS Technik verstanden werden. Die Zusammengehörigkeit ist in der ZDv 57/1 und diversen Besonderen Militärischen Anweisungen festgelegt und wird heute sowohl durch § 27 c LuftVG als auch durch das in Zukunft zu erwartende Flugsicherungsgesetz auf ziviler Seite dokumentiert.
- Vor dem Hintergrund europäischer Richtlinien sind einheitliche Eingangs-, Auswahl- und Ausbildungskriterien anzuwenden. Dies beinhaltet auch einen Abgleich der Ausbildungsinhalte sowie der medizinischen Voraussetzungen auf nationaler sowie weiterführend auf europäischer Ebene.
- Die von militärischem Flugsicherungspersonal erworbenen Erlaubnisse und Berechtigungen sind uneingeschränkt auch zivil anzuerkennen bzw. ein Umschreiben ist zu ermöglichen.
- Die bestehende Ausbildungseinrichtung der militärischen Flugsicherung soll weiterhin genutzt und ausgebaut werden. Damit ist sichergestellt, dass die militärische Flugsicherungskompetenz in allen Einsatzfeldern adäquat vermittelt wird. Durch die allgemeine Reduzierung der Flugstunden in den Geschwadern der Bundeswehr, ist ein Ausbau der bundeswehrinternen Weiterbildungsmöglichkeiten an der einzigen Ausbildungseinrichtung mit Priorität zu behandeln. Gleichzeitig ist die Kooperation mit in- und ausländischen Flugsicherungsanbietern im Bereich der international geforderten Weiterbildung der FVK-Offiziere auszubauen. Mit der Forderung nach einer spürbaren Attraktivitätssteigerung der Tätigkeit an der Ausbildungseinrichtung, sollen vorhandene Vakanzen innerhalb des Personalkörpers abgebaut und der hochqualifizierten Tätigkeit Rechnung getragen werden.
- In jeglicher Organisationsform ist die seit Jahren versprochene Attraktivitätssteigerung in allen Bereichen der militärischen Flugsicherung unverzüglich umzusetzen, dies kann und darf nicht vor einer gravierenden Verbesserung in der Besoldungsstruktur und der Zulagenverbesserung halt machen, da in der heutigen Gesellschaft der monetäre Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt und gesellschaftliche Strukturen der früheren Generationen (z.B. der Offizierberuf) in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung und Anerkennung verlieren.
- Die verzugslose Einführung zeitgemäßer Flugsicherungssysteme, z. B. im Bereich der Radarerfassung und des Datenaustauschs, ist längst überfällig und wird durch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr bestätigt, kann aber, bedingt durch den Beschaffungsweg nicht schnell genug umgesetzt werden. Um die immer größer werdenden Probleme in diesem Bereich mildern zu können, sollte man sich auch Interimslösungen, die eine qualitative Verbesserung der flugsicherungstechnischen Ausstattung versprechen, nicht verschließen.
- Die Entsendung von Flugsicherungspersonal des neuen Einsatzspektrums der Bundeswehr ist durch eindeutige, international gültige und transparente rechtliche Regelungen zu legitimieren, mit eindeutigen Konzepten darzustellen sowie mit einer zeitgemäßen technischen Ausstattung zu versehen.
Dies zeigt einmal mehr, dass der DBwV als verlässlicher Partner gemeinsam mit dem Bundesverband der Militärischen Flugsicherung Deutschlands für die Sache der Fluglotsen/innen eintreten wird. Selbstverständlich werden wir, wann immer unsere Fachexpertise benötigt wird, den BundeswehrVerband hierbei unterstützen.
Liebe Kameradinnen und Kameraden wir können die Zukunft der militärischen Flugsicherung mitprägen und in die richtigen Bahnen lenken!
Der BMFD als Fachverband der militärischen Flugsicherung wird sich im engen Zusammenschluss mit seinen Partnern um das Erreichen dieser Ziele bemühen!
Hierzu sind alle Mitglieder des BMFD aufgerufen aktiv mitzuarbeiten und ebenfalls ihren Beitrag zu leisten, denn nur gemeinsam können wir unsere berechtigten Forderungen durchsetzen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
BMFD Bundesvorstand |